Investitions-Booster 2025: Degressive Abschreibung für Büromöbel (Deutschland)
Mehr Liquidität durch schnellere Steuerersparnis
Die deutsche Bundesregierung hat noch vor der Sommerpause den sogenannten Investitions-Booster umgesetzt. Ein zentraler Baustein ist die Wiedereinführung der degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter – und damit auch für Büromöbel wie Telefon- und Meetingboxen. Die Idee dahinter: Die erhöhten Abschreibungsmöglichkeiten führen in den ersten Jahren nach der Anschaffung zu einer niedrigeren Steuerbelastung und erhöhen damit mittelfristig die Liquidität.
Rechtlicher Hinweis: Keine Rechts- oder Steuerberatung
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Was ist die degressive Abschreibung und warum ist sie ein Investitions-Booster?
Die degressive Abschreibung ermöglicht es, höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren nach der Anschaffung geltend zu machen. Konkret können Unternehmen künftig bis zu 30% pro Jahr abschreiben – und das maximal bis zum Dreifachen der normalen linearen AfA. Das heißt: Statt über eine oft lange Nutzungsdauer verteilt kleinere Beträge linear abzuschreiben, wird der Großteil der Investitionskosten zeitnah steuerlich wirksam.
Dieser „Turbo-Effekt“ verbessert die Liquidität erheblich, denn Unternehmen sparen im Investitionsjahr und den Folgejahren mehr Steuern und gewinnen so finanzielle Spielräume für weiteres Wachstum.
Die degressive Abschreibung ist in Deutschland für Dauer von zweieinhalb Jahren beschlossen worden und gilt für alle Anschaffungen und Investitionen, die zwischen dem 01. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 getätigt werden.

Beispiel: Investition in Telefon- und Meetingboxen
Telefonboxen und Meetingboxen sind in modernen Büros zentrale Ausstattungselemente für fokussierte Gespräche und produktive Meetings. Viele Unternehmen wollen hier aktuell aufrüsten. Nehmen wir an, dein Unternehmen investiert 10.000 € netto in solche Büromöbel mit einer üblichen linearen Abschreibungsdauer von 13 Jahren.
- Linear: Jährliche AfA von etwa 770 € verteilt über 13 Jahre.
- Degressiv: Im ersten Jahr kannst du bis zu 30% (maximal 2.310 € = 3 x linear Jahreswert) abschreiben; in den Folgejahren sinkt die AfA mit dem Restwert, bleibt aber in den ersten fünf Jahren höher als bei linearer Abschreibung.
Wie im Diagramm oben abgebildet, entsteht dadurch eine schnellere Steuerentlastung in den ersten Jahren, was den Cashflow erhöht und dein Investment wirtschaftlich attraktiver macht.
Mieten als Alternative
Wer sich für die steuerliche Absetzbarkeit interessiert und dabei eine Cashflow-Optimierung im Kopf hat, sollte sich auch mit dem Thema Miete beschäftigen: Dann dort entsteht der Liquiditätsvorteil nicht erst durch steuerliche Effekte im Jahresabschluss sondern direkt schon mit der Anmietung (monatliche Rate vs. Kaufpreis). Die monatlichen Mietgebühren lassen sich übrigens ebenfalls zu 100% steuerlich als Betriebsausgaben geltend machen.
Sprich uns gerne an!
Egal ob Kauf mit „Investitions-Booster“, Miete oder Leasing: Wir beraten euch gerne zu unserer umfangreichen Auswahl an Telefon- und Meetingboxen:
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